Impressum

COCKTAIL REVOLUTION
Andreas Günther
Hainholzweg 12
23669 Timmendorfer Strand / Hemmelsdorf
St.Nr. 25/042/03496
Finanzamt Ostholstein

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Cocktail Revolution (AGBs)

§ 1 Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Eventagentur Cocktail Revolution, Inhaber Herr Andreas Günther (im folgenden Auftragnehmer). Die andere Partei wird als Auftraggeber bezeichnet. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Technische Änderungen, Änderungen in Form, Farbe, Zusammensetzung und/oder Gewicht sowie sonstige geringfügige Änderungen, die den Vertragszweck nicht beeinträchtigen, bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Anbahnung, Änderung und Ausführung des Vertrages getroffen werden, bedürfen der Schriftform. Das Bar- und Servicepersonal des Auftragnehmers ist nicht befugt, mündlich Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen oder diesen abändern.

§ 3 Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Zahlungen des Auftraggebers wie folgt fällig: 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug durch den Auftraggeber zahlbar. Die vereinbarten Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe und für Unternehmer zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, beträgt der Verzugszinssatz:
für Verbraucher: 5 Prozent über dem Basiszinssatz gem. § 288 Abs. 1 S 2 BGB.
wenn der Auftraggeber kein Verbraucher ist: 8 Prozent über dem Basiszinssatz gem. § 288 Abs. 2 BGB.
Dem Auftragnehmer bleibt es vorbehalten, einen höheren Schaden geltend zu machen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Kommt der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, kann der Auftragnehmer ohne weitere Mahnung das gerichtliche Mahnverfahren betreiben. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Der Auftraggeber kann nur mit rechtskräftigen oder anerkannten Forderungen die Aufrechnung erklären.

§ 4 Exklusivität
(1) Während der Vertragslaufzeit ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die durch den Auftragnehmer erbrachte Leistung an anderer Stelle anzubieten, einzukaufen oder von anderer Stelle erbringen zu lassen.
(2) Alle Konzepte und Angebote des Auftragnehmers unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen Dritten insbesondere Mitbewerbern, auch in Auszügen, nicht bekannt gegeben oder überlassen werden. Bei Zuwiderhandlungen hat der Auftraggeber eine Zahlung von mind. 50% des im Angebot genannten Betrages als Schadensersatz an den Auftragnehmer zu leisten. Für die Erstellung von Konzepten jeglicher Art ist ein Aufwendungsersatz in Höhe von 15 % des voraussichtlichen Auftragsvolumens vom Auftraggeber zu bezahlen. Bei endgültiger Auftragsvergabe an den Auftragnehmer wird dieser Betrag auf die Gesamtsumme angerechnet.

§ 5 Abnahme- / Annahmeverzug
Die Gegenstände / Leistungen werden wie vertraglich vereinbart angeboten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen/Waren des Auftragnehmers unverzüglich nach deren Erbringung zu prüfen. Die Abnahme des Leihgutes erfolgt unmittelbar nach Ende des Aufbaus, d.h. vor dem Beginn der Veranstaltung. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sind Mängel deutlich und unmissverständlich anzuzeigen. Spätere Mängelanzeigen sind unwirksam.
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung während der Abnahme nicht entdeckt werden können, sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich (per Fax/ eMail) mitzuteilen. Im Falle des Verkaufs von gebrauchtem Material wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Bei technischen Schäden oder Problemen, welche der Auftraggeber nicht mit den beigefügten Unterlagen beheben kann, steht Ihm zeitweise eine telefonische Unterstützung zur Verfügung. Diese ist in der Regel von 9:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Einen Anspruch auf Technikereinsatz vor Ort hat der Auftraggeber nicht. Kosten durch falsche Benutzung bzw. Bedienung oder sonstiger Schäden, welcher der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Im Falle eines Geräteausfalles wird dem Auftraggeber, unter Berücksichtigung der o.g. Punkte, ein Preisnachlass gemäß der Mietpreisliste gewährt. Anspruch auf eine Ersatzlieferung hat der Auftraggeber nicht, kann jedoch vom Auftragnehmer nach Rücksprache vorgenommen werden. Transportkosten werden in diesem Falle nicht berechnet. Schadenersatz, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer haftet maximal mit dem Auftragsvolumen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers – gleich aus welchen Rechtsgründen – sind ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers. Gewährleistungsansprüche gegen den Auftragnehmer stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.
Unterschiedliche Auffassungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bezüglich der Umsetzung, ist kein Mangel und führt nicht zu einer Preissenkung.
Die Benutzung aller Sachen im Auftrag erfolgt auf eigene Gefahr. Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind ausgeschlossen. Eine entsprechende Veranstaltungshaftpflichtversicherung schließt der Auftraggeber selber ab.
Veränderungen und Umbauten an dem zur Verfügung gestelltem Equipment sind nicht zulässig. Werbeanbringungen sind nur erlaubt, wenn sich diese ohne Beschädigung entfernen lassen. Diese Arbeiten sind vom Auftraggeber auszuführen. Müssen die Arbeiten nachträglich vom Auftragnehmer ausgeführt werden, werden diese mit € 35,00 je Stunde berechnet plus evtl. Materialkosten.
Nimmt der Auftraggeber Gegenstände / Leistungen nicht ab, obwohl sie ihm vertragsgemäß angeboten wurden, kann der Auftragnehmer auf Erfüllung des Vertrages bestehen oder bei endgültiger Annahmeverweigerung eine Entschädigung gem. § 2 Abs. 66 verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 6 Vertragskündigung / Stornokosten
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, ohne dass der Auftragnehmer hierfür einen Anlass gegeben hat, oder kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung und Nachfristsetzung nicht nach und wird die Durchführung des Vertrages hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Stornokosten zu verlangen.
Die Stornierung bedarf der Schriftform; über die Rechtzeitigkeit entscheidet der Zugang beim Erklärungsempfänger.

§ 7 Gewährleistung / Gefahrübergang
(1) Der Auftragnehmer hat dafür einzustehen, dass die vertraglichen Leistungen erbracht werden und die zugesicherten Eigenschaften besitzen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung einer Verkaufsware oder eines Arbeitsgegenstandes (z. B. Mobiliar) des Auftragnehmers geht auf den Auftraggebern über, sobald die Sendung an die Transportperson übergeben ist oder zwecks Versendung das Lager des Auftragnehmers verlassen hat.
(2) Treten Mängel auf, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Möglichkeit einzuräumen, nachzubessern.
(3) Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber die vereinbarte Vergütung angemessen herabsetzen.
(4) Offensichtliche Fehler hat der Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nach, erlischt insofern sein Gewährleistungsrecht.
(5) Der Auftraggeber hat die gelieferten Gegenstände bei Annahme zu untersuchen und Mängel unverzüglich anzuzeigen. § 377 und § 378 HGB gelten entsprechend.
(6) Bei gebrauchten Gegenständen kann keine Gewähr für die Freiheit von Staub- und Verpackungsresten übernommen werden. Die Gegenstände, insbesondere Leihgeschirr etc. sind vor Gebrauch durch den Auftragnehmer zu reinigen.

§ 8 Haftung
(1) Haftung des Auftragnehmers: Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der vertraglichen Zusicherungen für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Für leicht fahrlässiges Verhalten ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein Verstoß gegen vertragswesentliche Pflichten vor. In diesem Fall haftet der Auftragnehmer begrenzt auf die typischen, vorhersehbaren Folgeschäden. Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, ist die Haftung auf die Deckung durch die Beriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist insoweit ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei zurechenbarer Schädigung von Körper, Gesundheit oder Leben des Auftraggebers.
(2) Der Auftraggeber haftet während der Vertragsdauer für Verluste (Abhandenkommen) von Gegenständen des Auftragnehmers sowie für alle Beschädigungen, die durch vertragswidrigen und sonstigen unsachgemäßen Gebrauch entstehen. Er haftet hierbei für seine Angestellten und Beauftragte sowie sonstige Dritte.

§ 9 Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt sind.

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